Freitag, November 12, 2004

Blumau 1922 - 1988

Einiges wissenswertes über die Geschichte von Blumau seit 1922:

Im Jahre 1922 beantragte die Staatsfabrik Blumau beim Land, eine Gemeinde "Blumau" zu bilden. Argumentation: die Bundesfabrik gehört sieben verschiedenen Gemeinden (Günselsdorf, Teesdorf, Tattendorf, Schönau, Siegersdorf, Sollenau und Haschendorf) sowie drei politischen bzw. Gerichtsbezirken an. Schönaus Gemeinderat hatte sich am 6. April 1922 dazu positiv geäußert und dem Land Einwohnerzahlen und Liegenschaften bekanntgegeben.

Die öffentliche Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses erfolgte 1925. Am 14. Jänner 1925 fand eine Begehung statt, wobei man den künftigen Grenzverlauf festlegte. Gegenüber Schönau sollte er durch die Eigentumsgrenze der Bundesfabrik gebildet werden. Hierauf beschloß der NÖ Landtag am 11. Juni 1926 das "Gesetz Nr. 144 über die Bildung der Ortsgemeinde Blumau". Es ist u.a. vom Landtagspräsidenten Ing. Karl Jukel gezeichnet. Das Wirksamwerden sollte eine Verordnung der NÖ Landesregierung bestimmen. Diese ist indessen nie erschienen.

Am 28. April 1964 griff das Land dieses Gesetz wieder auf und ersuchte Schönau um Abtretung des Ortsteiles Blumau. Am 15. Mai 1964 beschloß der Gemeinderat dem Begehren zuzustimmen, wenn eine eigene Gemeinde "Blumau" errichtet würde. Da dies aber nicht der Fall war - es sollte bloß der Schönauer Ortsteil von Blumau zu Günselsdorf kommen -, blieb alles wie bisher. Am 16. November 1966 ersuchte die Gemeinde Günselsdorf um "kostenlose" Abtretung des Ortsteiles Blumau, was der Schönauer Gemeinderate strikt ablehnte.

Bei der großen Gemeinde-Zusammenlegungsaktion 1972, lebten die Pläne wieder auf. Damals entstand aus den Gemeinden Günselsdorf, Tattendorf und Teesdorf die Marktgemeinde Steinfelden. Schönau und seine Ortsteile blieben jedoch unverändert bestehen.

Mit 1. 1. 1988 erfolgte die Auflösung von Steinfelden und die Wiederherstellung der früheren Gemeinden. Gleichzeitig schuf das Land NÖ eine neue Gemeinde mit dem Namen "Blumau-Neurißhof". Der bei Schönau befindliche Ortsteil von Blumau blieb davon unberührt. Über dessen Abtretung, im Zuge eines Grundtausches, wurden wohl Verhandlungen zwischen den beiden Gemeinden geführt, diese erbrachten jedoch bisher kein Ergebnis.

QUELLE: Alois Schabes - Die Gemeinde Schönau an der Triesting und ihre Ortsteile